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Rechtliches zu Piercings in Deutschland |
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Geschrieben von sarah Bambule
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Sonntag, 30. September 2007 |
Das Piercings nicht von jedem gestochen werden dürfen ist ja allen bekannt, aber was ist rechtlich erlaubt?? Wie schützt uns der Staat vor möglichen Gefahrenquellen?? Gibt es dazu eine Altersgrenze?? Damit ihr wisst wie ihr abgesichert seid, haben wir die rechtlichen Linien in Deutschland zuammengefasst.
Gepierct werden darf, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, bzw. Minderjährige mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Wer Minderjährige ohne Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten pierct, macht sich nicht strafbar, denn auch der Minderjährige kann eine wirksame Erklärung gemäß § 228 StGB abgeben. Für diese Erklärung ist die Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich.
Der Piercingvorgang ist rechtlich gesehen eine strafbare Körperverletzung. Deshalb muss der Klient in der Regel vor dem Piercen eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, die den Piercer vor rechtlichen Folgen diesbezüglich befreit.
Der Piercer hat Beratungspflicht. Weist der Piercer nicht auf mögliche Folgen des Piercings, insbesondere etwaige Entzündungen oder Nervenschädigungen hin, kann dieser belangt werden. In einem Fall, bei dem bei einer Klientin die Teilamputation der Zunge drohte, wurde der Piercer zu 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. (AG Neubrandenburg, AZ 18 C 160/00)
Das Piercen befindet sich aus gesetzlicher Sicht in einer Grauzone. Wer Piercings vornehmen darf und wer nicht, ist nicht klar definiert. Das VG Gießen kam mit Urteil vom 9. Februar 1999 (AZ 8 G 2161/98) zu dem Schluss, dass der Piercingvorgang, gleichgültig, ob dabei lokale Anästhesie eingesetzt wird oder nicht, ausschließlich von Personen mit entsprechendem Fachwissen durchgeführt werden darf. So sei mindestens eine Ausbildung zum Heilpraktiker nötig, um Piercings setzen zu dürfen.
Oben genanntes Urteil wurde in nächster Instanz vom VGH Hessen mit Urteil vom 2. Februar 2000 (AZ AZ 8 TG 713/99) insofern bestätigt, als zumindest für das Piercen mit lokaler Anästhesie mittels Injektion eines Betäubungsmittels, Personal mit entsprechender Kompetenz (Heilpraktiker, Arzt) vorausgesetzt wird.
Um den Verbraucher zu schützen gibt es in Europa eine Nickelrichtlinie. Laut der Nickelrichtlinie darf für den Ersteinatz kein Schmuck verwendet werden, dessen Nickelfreisetzung fünf Nanogramm pro Quadratmeter und Woche durch Abrieb übersteigt.
Am 27. September 2004 wurde die Richtlinie dahingehend geändert, wonach sich die Obergrenzen für Nickel nun an der Nickelfreisetzung orientieren.
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Das interessiert das Gesundheitsamt leider nicht. Ich selber kenne einen Piercer der HIV Positiv ist und weiterpierct mit wissen des Gesundheitsamtes hier in München.
Soviel mal dazu.
Wichtig ist das der Piercer eien über die möglichen Folgen und darüber wie ein neu gestochenes Piercing zu behandeln ist aufklärt. Einige lassen sich auch eine Einverständniserklärung unterschreiben, die aber meiner meinung nach nichts bringt.
Weil kein Richter wird dem Gepiercten oder Tattoowierten glaben das dieses nicht mit seiner zustimmung gecshehen ist.
Beim Piercing gibt es keine Narkose. Eisspray verhindert nur das anschwellen. Für eine Narkose müsste diese mit einer Spritze, ähnlich wie beim Zahnarzt, verabreicht werden.
Der Piercer oder Tattowierer kann nur seine Arbeit gewissenhaft erledigen. Für die Pflege ist der Kunde selber verantwortlich.
Leider kommt es vor das Kunden diese "Pflegeanleitungen" nicht beachten.